Ratgeber DMW
Am 1. Januar 2006 ist das niederländische Gesetz über Finanzdienstleistungen (WFD) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für alle Finanzverträge mit Endverbaucher. Mit Bezug auf Versicherungen gilt das Gesetz auch für Geschäftliche Kunden.
Für die Umsetzung dieses Gesetzes ist die Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten - AFM) zuständig. Das Schiffsversicherungsbüro DMW hat von der AFM die Erlaubnis zur Vermittlung und Beratung in den Bereichen Schadenversicherungen, Hypotheken und Kredite erhalten (Nr. 12015829).
Im WFD ist vorgeschrieben, dass ein Kunde vor Abschluss eines Vertrags bestimmte Informationen über diese Dienstleistung erhalten muss. Deshalb haben wir einen Beratungsanleitung oder Ratgeber (pdf) zusammengestellt, der Ihnen klare Informationen über unsere Dienstleistungen bietet.
Auf alle von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen finden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, die wir bei der Handelskammer in Lelystad hinterlegt haben.
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