Verchartern und Vermieten
 

Verchartern und Vermieten

Es kommt immer häufiger vor, dass Schiffe von Privatleuten an Dritte vermietet werden. Es ist wichtig, dies vorher mit der Versicherung abzustimmen, um Probleme bei eventuellen Schäden zu vermeiden. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist es nicht möglich, ein Schiff zu versichern, wenn es im Rahmen einer gewerblichen Vermietung genutzt wird. Die übrigen Unternehmen kennen hierfür zusätzliche Bedingungen und Anforderungen, einen Selbstbehalt und häufig auch einen Prämienzuschlag.

Außerdem ist es wichtig, bei einer Vermietung an eine Rechtsschutzversicherung zu denken, die die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte deckt, sowie an eine Versicherung gegen Unfälle der mitfahrenden Personen.

Handelt es sich um eine Vercharterung oder Vermietung mit Besatzung, bei der auch zahlende Gäste an Bord sind, ist es ausserdem wichtig, die Haftpflichtdeckung auf der Besatzung und die mitfahrenden Gäste auszubreiten. Die Standarddeckung einer Versicherung für ein Wassersportfahrzeug reicht hierfür nicht aus.

Eine derartige Erweiterung ist mit einer P&I-Deckung möglich: P&I ist eine Abkürzung der englischen Begriffe Protection & Indemnity (übersetzt: Schutz und Schadensfreistellung).

Zu den gedeckten Gefahren gehören u.a.:

  • Materielle Schäden bei Dritten, ohne dass es sich um eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder ein dem gleichzustellendes Ereignis gehandelt hat
  • Verschmutzung von Boden, Luft oder Wasser durch Öl oder andere Stoffe.
  • Verlust von oder Schäden an transportierter Ladung/persönlichen Gegenständen. 
  • Haftpflicht für die mitfahrenden Personen (bei Verletzung/Repatriierung). 
  • Haftungsanteil bei großer Schaden 
  • Geldbußen, die von Hafen- oder anderen Behörden wegen Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften, falscher Zollpapiere verhängt werden.