Rechtsschutz
 

Rechtsschutz

Wenn Sie durch das Verhalten eines Dritten einen Schaden erlitten haben, muss ein Schadensersatzanspruch gegen den Dritten geltend gemacht werden. In der Praxis macht die Kaskoversicherung dabei denjenigen Schaden geltend, den sie als Versicherungsleistung ausgezahlt hat, zuzüglich eines eventuellen Selbstbehalts.

Andere Schäden, z.B. Schäden an persönlichen Gegenständen, Körperverletzungen, Wertminderungen, entgangener Urlaub, Kosten für ein Ersatzboot usw. müssen als persönlich erlittene Schäden von dem Betroffenen selbst durchgesetzt werden.

Es wird (häufig zu Unrecht) unterstellt, dass der Vermittler sich auch darum kümmert. In der Praxis können wir Ihnen dabei zwar behilflich sein; wir können diese Ansprüche aber im Ernstfall nicht auf dem Rechtsweg durchsetzen. Hierfür bietet die Versicherung auch grundsätzlich keine Deckung.

Daneben können sich auch bei anderen Angelegenheiten, die mit Ihrem Schiff zu tun haben, Streitigkeiten ergeben. Zu denken ist dabei an die Werft, den Yachthafen und Ähnliches. Auch dann ist es wichtig, dass Sie aus einer starken Position heraus handeln.

Wir empfehlen unseren Kunden daher immer eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.