P&I - Protection and Indemnity
 

P&I - Protection and Indemnity

Bei der Versicherung der P&I-Risiken arbeitet das Schiffsversicherungsbüro DMW mit dem Büro Post & Co zusammen, das diese Risiken für Sie versichern kann.

P&I ist eine Abkürzung der englischen Begriffe Protection & Indemnity (übersetzt: Schutz und Schadensfreistellung).

Der Ursprung der P&I-Versicherung liegt in England, wo etwa im Jahr 1850 die ersten P&I-Clubs gegründet wurden. Dabei bildeten verschiedene Reeder einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, mit dem Ziel, solche Haftungsrisiken zu versichern, die damals nicht von anderen Versicherungen gedeckt wurden. Hierzu gehörten u.a. ein wesentlicher Teil der Haftung bei Kollisionen mit einem anderen Fahrzeug und die Haftung im Falle des Todes oder der Verletzung von Besatzungsmitgliedern und Passagieren. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte hat sich die Zahl der Risiken, die von den P&I-Clubs versichert werden, stark erweitert. Außerdem wurde es durch den Abschluss gemeinschaftlicher Rückversicherungen möglich, dass die Clubs eine Deckung ohne Limit anbieten können. Eine Ausnahme ist die Verschmutzung durch Öl, für die eine maximale Deckungssumme gilt.

Auch im Wassersportbereich ist festzustellen, dass eine Kaskoversicherung bei der Vermietung und Vercharterung eines Schiffes große Lücken bei der benötigten Haftungsdeckung aufweist. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, die Kaskoversicherung durch eine P&I-Deckung zu erweitern, wenn das Schiff mit Besatzung gefahren wird oder zahlende Gäste an Bord hat.

Zu den gedeckten Risiken gehören:

  • Personenschäden und Tod von Dritten.
  • Personenschäden und Tod von Besatzungsmitgliedern, ausgenommen eine vertragliche Haftung.
  • Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Besatzung. Exzedentendeckung von Kollisionsschäden, wenn unter der Kaskodeckung des Schiffes der Verkehrswert des Schiffes versichert ist.
  • Materielle Schäden bei Dritten, ohne dass es sich um eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder ein dem gleichzustellendes Ereignis gehandelt hat.
  • Verschmutsung von Boden, Luft oder Wasser durch Öl oder andere Stoffe.
  • Schäden, die unter standardmäßigen Schlepp- oder Schubbedingungen eintreten.
  • Vorgeschriebene Wrackräumung.
  • Verlust von oder Schäden an transportierter Ladung.
  • Schäden, die nach üblichen Vertragsbedingungen eintreten, z.B. nach den Nutzungsbedingungen für Pontons und Schuten oder den Hafenstauer-Bedingungen.
  • Ladungsanteil bei großer Schaden (vgl. Bedingungen).
  • Geldbußen, die von Hafen- oder anderen Behörden verhängt werden.
  • Schäden, die nach der "Omnibus Rule” reguliert werden, wenn der Vorstand der Auffassung ist, dass im Interesse aller Mitglieder Deckung zu gewähren ist.

Die P&I-Clubs arbeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Beiträge werden in Form eines Beitragsvorschusses erhoben.