In den Niederlanden ist einen Bootsführerschein obligatorisch um unter verschiedenen Umstände die Sicherheit auf dem Wasser zu gewährleisten. Ob Sie einen Bootsführerschein benötigen hängt ab von der Geschwindigkeit und die Abmessungen Ihres Bootes. Darüber hinaus gibt es auch noch Typen spezifische Unterschieden in den Bootsführerscheinen: Klein Vaarbewijs 1 = Sportbootführerschein Binnen und Klein Vaarbewijs 2 = Sportbootfüherschein See. Welchen Führerschein Sie brauchen ist abhängig von dem Gebiet in dem Sie mit Ihrem Boot fahren möchten
Klein Vaarbewijs 1 en 2
Der klein vaarbewijs Teil I entspricht dem Sportbootführerschein Binnen; der klein vaarbewijs Teil I gilt nur auf den Niederländischen Flüssen, Kanälen und Seen. Der Sportbootführerschein Binnen wird in Holland als klein vaarbewijs Teil I anerkannt.
Der klein vaarbewijs Teil II entspricht dem Sportbootführerschein See; er wird für das Ijsselmeer, die Westerschelde und die Oosterschelde sowie für die Waddenzee, die Ems und den Dollard verlangt. Der Sportbootführerschein See wird als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt. Auch das Sportpatent, das in Deutschland für Boote von 15 m bis 25 m Länge auf dem Rhein vorgeschrieben ist, wird in den Niederlanden als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt.
Der klein vaarbewijs Teil II ist auf dem Rhein, der Waal und dem Lek – den beiden Armen des Rheins im Rheindelta für alle Sportboote vorgeschrieben.
Auf den übrigen Gewässern wird der klein vaarbewijs nur für schnelle Motorboote und Sportboote ab 15 m Länge verlangt. Schnelle Motorboote sind Boote bis 20 m Länge (auch Jetski), die schneller fahren können als 20 km/h.
Holland – großzügigere Führerscheinvorschriften?
Sind die holländischen Führerscheinvorschriften großzügiger als die deutschen? Schon ein Hartschalen-Beiboot mit 5 PS Außenborder kann schneller als 20 km/h fahren; es ist ein schnelles Motorboot und in Holland führerscheinpflichtig. In Deutschland wird für ein solches Boot kein Sportbootführerschein benötigt. Schwere Verdränger, also die typischen Langsamfahrer, dürfen überall in Holland führerscheinfrei gefahren werden – in Deutschland nur auf einigen Binnenwasserstraßen.
Bürokratie auf dem Wasser
Was die Bürokratie anbetrifft, so stehen die Niederländer den Deutschen nicht nach, Vorschriften über Vorschriften für den Bootsverkehr. Es reicht nicht aus, die Vorschriften zu kennen und zu beachten – die Gesetzestexte müssen sogar auf Sportbooten mitgeführt werden (lediglich die kleinen offenen Boote sind ausgenommen). An Bord sein muss das BPR (Binnenvaartpolitiereglement) – eine deutsche Übersetzung ist im Binnenschiffahrts-Verlag erhältlich – oder der holländische Wateralmanak 1 mit den Gesetzestexten für die holländischen Binnengewässer und den Vorschriften zum Sprechfunk (804 Seiten). Wie gesagt, Pflichtausrüstung!
Bootspapiere
Neben dem Sportbootführerschein – soweit erforderlich – muss der Führer eines Sportbootes einen amtlichen Ausweis mit sich führen. Zudem muss ein Eigentumsnachweis für das Boot erbracht werden, etwa der Internationale Bootsschein oder das Flaggenzertifikat des BSH. Binnenfahrzeuge ab 10 Tonnen Wasserverdrängung und Seeschiffe ab 15 m Länge müssen in ein Schiffsregister eingetragen sein und der Nachweis muss mitgeführt werden. Für Funkgeräte wird eine Beriebsgenehmigung (Frequenzzuteilungsurkunde) und ein Funkzeugnis verlangt.
Vorschriften für schnelle Motorboote
Jedes schnelle Motorboot – auch Jetski – muss ein Kennzeichen haben; die Zulassungsbescheinigung – etwa der Internationale Bootsschein – ist an Bord mitzuführen. Anders als in Deutschland muss der Bootsführer/Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein; er darf natürlich seinen Platz nicht verlassen. Beim Fahren muss der Quickstop angelegt sein, damit der Motor bei einem Sturz des Fahrers sofort ausgeschaltet wird; wer stehend fährt, muss eine Rettungsweste tragen.
Mindestalter des Bootsführers/Fahrers
Bei schnellen Motorbooten muss – wie gesagt – der Bootsführer/Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein, auch wenn das Boot langsam fährt. Offene Motorboote von bis zu 7 m Länge, die nur eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h erreichen können, dürfen ab 12 Jahren gefahren werden. Für Segelboote bis 7 m Länge und für Boote, die nur mit Muskelkraft bewegt werden, gibt es keine Altersbegrenzung. Für alle anderen Fahrzeuge muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.